| USt. Änderungen 2010 |
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Im Februar 2008 hat der Rat der Europäischen Union das Umsatzsteuerpaket verabschiedet. Zum 1. Januar 2010 wird Rumänien das neue EU-Umsatzsteuerpaket in nationales Recht umsetzen. Das rumänische Finanzministerium hat durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 109 vom 07.Okt.2009 eine Steuergesetzesänderung veröffentlicht, welche die Maßnahmen des neuen Umsatzsteuerpakets in die nationalen Gesetze überführt. Die wesentlichen umsatzsteuerlichen Bereiche, welche durch das neue EUUSt- Paket berührt werden, lauten wie folgt: - Ort der Lieferung bei Dienstleistungen; - Zusammenfassende Meldung; - Vorsteuervergütungsverfahren. Die vollständigen Informationen können Sie hier herunterladen. |
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